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Geschäftsbedingungen |
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§1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten
für alle Leistungen des Unternehmens „Dipl.-Ing. Christian Stuppy“, Kerkrader
Str. 9, 35394 Giessen, Ingenieurbüro ECO-2 und ECO-2 Baustoffe, im folgenden
kurz als ECO-2 bezeichnet, gegenüber Unternehmen und juristischen Personen
des öffentlichen Rechts. Gegenüber Privatkunden gelten sie, sofern sie nicht
mit dem AGB-Gesetz in Widerspruch stehen. Ergänzend gelten für Lieferungen
von Waren und Leistungen, die nicht direkt von ECO-2 erbracht werden, die
Geschäftsbedingungen der Lieferfirmen und von Subunternehmen, deren sich
ECO-2 bedienen. Von diesen Regelungen unberührt
bleiben Individualvereinbarungen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden in
jedem Falle ausgeschlossen. §2 Vertragsgegenstand, Angebot, Preise Vertragsgegenstand werden die in
unseren Angeboten benannten Leistungen. Abweichungen hiervon bedürfen zu
deren Gültigkeit der Schriftform (ggf. neues Angebot). Mündliche Nebenabreden
gelten nicht. Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich, bis sie dem Kunden gegenüber von ECO-2 schriftlich bestätigt
wurden (Auftragsbestätigung). Unsere Preise verstehen sich
netto, sofern nicht explizit auf Bruttopreise verwiesen wird. Sie gelten ab
Filiale/Werk, zzgl. Fracht und Verpackung, sofern nicht anders
ausgewiesen. §3 Auftragsbestätigung und Vertragsabschluß Auftragsbestätigungen können
gleichermaßen durch persönliche Unterzeichnung des Kunden
(Direktbestätigung), als auch durch eine Auftragsbestätigung des
Dienstleisters auf mündliche oder fernmündliche Beauftragung durch den Kunden
(Indirektbestätigung), erteilt werden. Ein Vertragsabschluß seitens ECO-2
kommt jedoch erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch ECO-2 an
den Kunden zustande. §4 Vertragsrücktritt Wird dem Kunden der Auftrag durch
ECO-2 indirekt bestätigt (Indirektbestätigung), wird diesem ein
Rücktrittsrecht von 7 Tagen nach Zugang (Datum des Schreibens + 3Tage)
eingeräumt. Die rechtzeitige Absendung des Rücktritts reicht hierzu aus
(Datum des Poststempels). Daneben steht beiden Parteien der
Vertragsrücktritt frei, sofern Verpflichtungen und Leistungen aus den
Verträgen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht in angemessener
Frist erbracht werden. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug durch den
Kunden und bei unbegründeter mehrmaliger Leistungs- oder Bauverzögerung.
Gründe, die der Leistungserbringer nicht zu vertreten hat, fallen nicht unter
diese Regelung. Ein Vertragsrücktritt seitens des
Kunden ist zudem jederzeit möglich, sofern der Kunde dem Unternehmen ECO-2
die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Unkosten und Aufwand, mindestens
jedoch 10 % der Auftragssumme, vergütet. §5 Lieferung und Gefahrenübergang Die Lieferung von Waren kann
durch ECO-2 oder hiervon beauftragte Dritte erfolgen. Die Gefahr für die Ware
geht bei Abholung bei Bereitstellung zur Verladung, bei Lieferung an die
Lieferanschrift bei Übergabe/nach Entladung an den Kunden über. Der
Liefertermin wird Ihnen nach Möglichkeit schriftlich oder telefonisch
mitgeteilt. Er ist unverbindlich ! Eine Entladehilfe ist vor Ort zu stellen. Liefertermine werden
nach Möglichkeit eingehalten. Eine Haftung oder Schadenersatz aus nicht
termingerechter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist und durch den Lieferverzug ein
Schaden nachgewiesen wird. Kann eine Lieferung, aus Gründen höherer Gewalt
oder vergleichbaren Sachverhalten, auf die wir keinen Einfluß ausüben können,
nicht termingerecht erfolgen, so wird diese Lieferung so bald als möglich
nachgeholt. Ein Vertragsrücktritt durch den
Kunden bei Lieferverzug ist nur nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist
statthaft. Gerät der Kunde, z.B. wegen
bauseits nicht erbrachter Arbeiten, in Annahmeverzug, so kann ECO-2 den
entstandenen Schaden dem Kunden in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. §6 Mängelrügen Mängelrügen müssen schriftlich
(Einschreiben) innerhalb 7 Tagen erfolgen. Der Kunde hat uns zunächst mit
angemessener Frist die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
einzuräumen. Innerhalb dieser Frist muß uns die Möglichkeit gegeben sein, die
behaupteten Mängel an Ort und Stelle, selbst oder durch einen unserer
Vertreter, feststellen zu lassen. Kann, bei berechtigter Rüge, dem
Mangel nicht innerhalb der genannten Frist und einer angemessenen Nachfrist
durch ECO-2 nicht abgeholfen werden, so kann der Kunde die Erstattung eines
Teiles des Leistungsentgeltes fordern. Ein durch den Kunden
offensichtlich festgestellter Mangel berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub
oder einer Zahlungsminderung, es sei denn, der Mangel wird von uns als
berechtigt anerkannt. Kosten, die ECO-2 infolge
unberechtigter Rüge entstehen, gehen sämtlich zu Lasten des Kunden. §7 Gewährleistung ECO-2 übernimmt für Produkte,
Lieferungen und Leistungen die Gewährleistung im Rahmen der Gewährleistung
und Garantien der Herstellerfirmen. Darüber hinaus verlängert ECO-2 die
Gewährleistung/Garantie auf technische Produkte (Pumpen, Elektrik, u.a.) bei
Abschluß eines Wartungsvertrages im Umfang einer Vollwartung auf 2 Jahre ab
Auslieferung. Im Rahmen der Planungshaftung
übernehmen wir die Gewährleistung für die richtige Bemessung Ihrer
Kleinkläranlage, und damit für die Einhaltung der Mindestanforderungen nach
Inbetriebnahme. Die Einhaltung der Mindestanforderungen garantieren wir bis
zu einem Zeitraum von 10 Jahren, sofern eine regelmäßige Wartung durch ECO-2
erfolgt, und sich die Berechnungsgrundlagen bzw. der Anschlußwert der
Kläranlage in diesem Zeitraum nicht ändern. Für Baumängel übernimmt ECO-2 im
Rahmen der durch ECO-2 oder einen hierdurch beauftragten Subunternehmer
erbrachten Leistungen Gewähr auf Baumängelfreiheit. Im Falle eines Mangels,
der durch ein Subunternehmen verursacht wurde, leiten wir den
Gewährleistungsanspruch an diesen weiter. Ihr Ansprechpartner ist auch in
diesem Falle ECO-2. Unsere Gewährleistung endet nach
BGB mit Ablauf von 5 Jahren, sofern sich aus diesen Bedingungen oder
Individualabreden nichts anderes ergibt. Werden die gesamte Leistung oder
Leistungen an einzelnen Gewerken in Eigenhilfe oder durch nicht von uns
beauftragte Unternehmen ausgeführt, so besteht kein Gewährleistungsanspruch
bzw. lediglich im Rahmen der von uns, ohne Hilfe Fremder, geleisteten
Gewerke. Im Falle unserer Selbstbaupakete übernehmen wir die Gewähr auf
Funktionalität und Einhaltung der Mindestanforderungen nur dann, wenn den
Bauanweisungen Folge geleistet wurde. Dies hat uns der Kunde ggf.
nachzuweisen. Gegenüber öffentlichen
Körperschaften gelten die Bedingungen der HOAI und VOB. §8 Zahlung und Eigentumsvorbehalt Rechnungen sind 21 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Es gilt der Zeitpunkt der
Gutschrift auf unserem Konto. Für die erste Mahnung erheben wir keine
Bearbeitungsgebühr. Für jede weitere Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von
5,-€ fällig. Ist auch bis 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung kein
Zahlungseingang zu verzeichnen, erheben wir ab diesem Datum Verzugszinsen in
Höhe von 4 % über dem Basis- bzw. Referenzzinssatz der EZB (europäischen
Zentralbank). Dieser Zinssatz beträgt aktuell 8% . ECO-2 kann Rechnungen über das
Gesamtprojekt oder getrennt nach Leistungsphasen als Abschlagszahlungen
stellen. Wir behalten uns ferner das Recht vor, Vorabzahlungen in Höhe bis 50
% der Nettoauftragssumme zur Unkostendeckung und als Sicherheitsleistung zu
erheben. Die Zahlungsfrist kann in diesem Falle auf 14 Tage verkürzt werden.
Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, besteht kein Anspruch auf
Leistungserbringung durch ECO-2. Ratenzahlungen sind vereinbar.
Wir bieten die Möglichkeit der Zahlung in 8, 12 oder 24 gleichen Raten über
einen Zeitraum von 2 Jahren zu oben bezeichneten Zinskonditionen. Bis zur endgültigen Bezahlung
bleiben sämtliche Waren Eigentum von ECO-2. Bei Einbau, Verbindung oder
Vermischung unserer Produkte tritt der Kunde die hierbei entstehenden oder
entstandenen Forderungen bereits jetzt an uns ab und verpflichtet sich, auf
Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen
mitzuteilen. Die Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware darf nicht an
Dritte, auch nicht an Banken, durch den Kunden abgetreten werden. §9 Teilnichtigkeit Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam werden oder sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit
weiterer Bestimmungen. §10 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der Hauptsitz der Firma, Giessen. Geschäftsbedingungen der
Firma ECO-2 Kleinkläranlagen, Dipl.-Ing. Christian Stuppy Oberauweg 21 35392 Giessen Tel. 0641/94 83 64 1 Fax: 0641/94 81 57 0 |